AGB
1. Anmeldung,
Reisebestätigung
1.1.
Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die
Buchung und den Preis schriftlich mitteilt.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung (Ziffer 1.1. Satz 2). Weicht die Reisebestätigung von Ihrer
Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie
innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Bei
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Anzahlung in
Höhe von i.d.R. 20 %, bei kurzfristigen Specials 40 % des Gesamtreisepreises
fällig. Die Kosten für eine über den Veranstalter abgeschlossene Versicherung
werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der restliche
Reisepreis wird 21 Tage vor Abreise fällig. In Ihrem eigenen Interesse bitten
wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat Leading Golf Hotels GmbH eine
Insolvenzversicherung bei Touristik Assekuranz, Frankfurt a.M., abgeschlossen.
2.2. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist,
wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist zur
Leistung aufgelöst; Leading Golf Hotels GmbH kann als Entschädigung die
entsprechenden Rücktrittsgebühren (Ziffer 6) verlangen, es sei denn, dass
bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.3. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht
im Katalog und im Internet ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis
enthalten.
2.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich Leading
Golf Hotels GmbH auf Antrag bei den Leistungsträgern um eine Erstattung
ersparter Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die nicht in
Anspruch genommenen Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
2.5. Reisezeiten
Die im Katalog angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten
in den Zielgebieten übereinstimmen.
2.6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den
Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch
nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der
Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
3. Leistungs- und
Preisänderungen
Es
kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis
auch nach Vertragsschluss zu ändern.
3.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein
angegeben vorgesehen. U.a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des
internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen
sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen
werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Leading Golf Hotels
GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen nehmen wir auf Wunsch vor, sofern auf
dem jeweiligen Flug möglich. Leading Golf Hotels haftet jedoch nicht für die
Bereitstellung der entsprechenden Sitze seitens der Fluggesellschaft.
3.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Leading Golf
Hotels GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbeitrag für den Einzelplatz kann Leading Golf Hotels vom Reisenden
verlangen.
3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren gegenüber Leading Golf Hotels erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.3.1. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für Leading Golf Hotels GmbH erhöht hat.
3.3.2. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für Leading Golf Hotels GmbH nicht vorhersehbar waren.
3.3.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Leading Golf
Hotels GmbH den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
Leading Golf Hotels in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten
wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
3.3.4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
Leading Golf Hotels GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Kinderermäßigungen
Maßgebend
ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und
dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen,
soweit nicht im Katalog ausgewiesen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
5. Rücktritt durch den
Reisenden vor Reiseantritt / Rücktrittsgebühren
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei Leading Golf Hotels GmbH bzw. dem
buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu
vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer
nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am
jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen
nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, z.B.
Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
5.4. Rücktrittsgebühren
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro
Person:
5.5.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, mindestens EURO 35 pro Person;
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %,
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des jeweiligen
Reisepreises.
5.6. Schiffsreisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%,
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35%,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des jeweiligen
Reisepreises.
5.7. Greenfees
Greenfees und Greenfee-Pakete, die nicht bereits bei einer Hotelleistung
inkludiert sind, pro Person bis zum 22. Tag vor Reiseantritt EURO 35, ab dem
21. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung 95 % des
jeweiligen Leistungspreises. Dies gilt nur bei Bezahlung der Leistung über
Leading Golf Hotels.
5.8. Flüge
EURO 35 pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der jeweiligen
Fluggesellschaft.
5.9. Umbuchungen, Stornierungen
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der
Unterkunft oder der Beförderungsart können nach den o.e. Fristen nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen der Ziffer 6.3.-6.4. bei
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
5.9.1. Wir berechnen Ihnen EURO 35 pro Flugschein zuzüglich eventuell
anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.9.2. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von EURO 30 pro Person.
5.9.3. Für bestimmte Reisen (z.B. Schiffs- und Bahnfahrten, verschiedene Hotels
und Rundreisen) gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/
Gebühren, die in den Leistungsbeschreibungen angegeben sind bzw. die Ihnen vor
der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
5.10. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in
seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der
Mitteilung an Leading Golf Hotels GmbH. Dieser kann dem Wechsel in der Person
widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht
genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EURO 30,-
zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt
der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und
die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
5.11. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Rücktritt und
Kündigung durch Leading Golf Hotels
6.1.
Leading Golf Hotels GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung
durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich
ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Leading Golf Hotels behält jedoch
den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller
Erstattungen durch Leistungsträger.
6.2. Leading Golf Hotels kann bis fünf Wochen vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten:
6.2.1. - bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in
der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie
selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den
gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
6.2.2. - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für Leading Golf Hotels GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der
Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von
Leading Golf Hotels GmbH besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese
Umstände nicht nachweisen können. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden
unverzüglich zugeleitet.
6.3. Im Fall des Rücktritts durch Leading Golf Hotels GmbH ist der Reisende
nach Ziffer 7.2 berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses
Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch Leading Golf Hotels GmbH
diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Außergewöhnliche
Umstände – Höhere Gewalt
7.1.
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
(z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch
Leading Golf Hotels GmbH den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung
verlangen. Im Fall der Kündigung durch Leading Golf Hotels stehen dem Reisenden
außerdem die in Ziffer 7.3. beschriebenen weiteren Rechte zu.
7.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Leading Golf Hotels GmbH
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden
zurück zu befördern, falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat
der Reisende zu tragen.
8. Gewährleistung,
Haftung
8.1.
Leading Golf Hotels GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns ein für
8.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
8.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
8.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog und im Internet
angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1. vor
Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. Wir haften
jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, die Sie sich
selbst von Dritten besorgt haben,
8.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen,
8.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.2. Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum
besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben
werden:
8.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann
der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Leading Golf Hotels
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des
Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
Leading Golf Hotels GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann
der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, Leading Golf Hotels GmbH erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den
Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Leading Golf Hotels GmbH nur den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.3. Haftung
8.3.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
Leading Golf Hotels GmbH nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch
wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder
erheblich beeinträchtigt worden ist.
8.4. Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei
Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen
7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14
Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage nachdem
das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind,
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
9. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1.
Leading Golf Hotels GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik
Deutschland über Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitliche Formalitäten
sowie Devisen- und Zollbestimmungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Staatsbürger anderer Nationalitäten sollten sich in jedem Fall z.B. bei den
zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Durch die Ausschreibung in den
Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über
die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten
9.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen
Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
9.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung
erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über
aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie
dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen,
wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der
untengenannten Anschrift des Veranstalters.
11.
Gerichtsstand/Allgemeines
11.1. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen
Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten,
Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu
reklamieren.
11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.
11.3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie Passiv-Prozesse, ist der
Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale
Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
12. Ausschluss von
Ansprüchen / Verjährung
12.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend
angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.4. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu
melden.
12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach
enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Leading Golf
Hotels GmbH
Giuseppe-Verdi-Straße 7
D - 84032 Altdorf
Telefon: +49 871 2767060
Fax: +49 871 2767062