Webdesign und Programmierung by Xenicon ohG

  Golfplatzsuche  
Deutschland  
Baden-Württemberg  
Bayern - Oberbayern  
Bayern - Oberpfalz u  
Schwaben/Allgäu  
Bayern - Franken  
Saarland  
München  
Rheinland-Pfalz  
Hessen  
Thüringen  
Sachsen  
Sachsen Anhalt  
Köln-Bonn  
Düsseldorf-Dortmund  
Nordrhein-Westfalen  
Niedersachsen  
Bremen  
Hamburg  
Berlin  
Brandenburg  
Schleswig-Holstein  
Mecklenburg-Vorpomme  
Italien  
Toskana  
Trentino/Südtirol  
Venetien/Friaul  
Gardasee  
Lombardei  
Aosta/Piemonte/Ligur  
Emilia Romagna  
Süditalien  
Frankreich  
Spanien  
Portugal  
Türkei  
Zypern  
Österreich  
Vorarlberg/Tirol  
Golf in Kärnten  
Steiermark/Burgenlan  
Salzburger Land  
Oberösterreich  
Niederösterreich  
Wien und Baden  
Schweiz  
Belgien  
Belgien Nord  
Belgien Süd  
Dänemark  
Luxemburg  
Niederlande  
Slowenien  
Tschechien  
Ungarn  
Griechenland  
Mauritius  
  Service  
Newsletter  
Kontakt  
Impressum  
AGB  
  Mietwagen  
  Flüge  
  powered by xenicon
  member of
  
  Golf News powered by…
  

AGB

 

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich mitteilt.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1. Satz 2). Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Anzahlung in Höhe von i.d.R. 20 %, bei kurzfristigen Specials 40 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Kosten für eine über den Veranstalter abgeschlossene Versicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird 21 Tage vor Abreise fällig. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat Leading Golf Hotels GmbH eine Insolvenzversicherung bei Touristik Assekuranz, Frankfurt a.M., abgeschlossen.

2.2. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist zur Leistung aufgelöst; Leading Golf Hotels GmbH kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren (Ziffer 6) verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

2.3. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im Katalog und im Internet ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.

2.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich  Leading Golf Hotels GmbH auf Antrag bei den Leistungsträgern um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die nicht in Anspruch genommenen Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

2.5. Reisezeiten
Die im Katalog angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten übereinstimmen.

2.6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsschluss zu ändern.

3.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U.a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Leading Golf Hotels GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen nehmen wir auf Wunsch vor, sofern auf dem jeweiligen Flug möglich. Leading Golf Hotels haftet jedoch nicht für die Bereitstellung der entsprechenden Sitze seitens der Fluggesellschaft.

3.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Leading Golf Hotels GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbeitrag für den Einzelplatz kann Leading Golf Hotels vom Reisenden verlangen.

3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Leading Golf Hotels erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.3.1. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Leading Golf Hotels GmbH erhöht hat.

3.3.2. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Leading Golf Hotels GmbH nicht vorhersehbar waren.

3.3.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Leading Golf Hotels GmbH den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Leading Golf Hotels in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

3.3.4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Leading Golf Hotels GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Kinderermäßigungen

Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen, soweit nicht im Katalog ausgewiesen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reiseantritt / Rücktrittsgebühren

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Leading Golf Hotels GmbH bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

5.4. Rücktrittsgebühren
 
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person:

5.5.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, mindestens EURO 35 pro Person;
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %,
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des jeweiligen Reisepreises.

5.6. Schiffsreisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%,
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35%,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des jeweiligen Reisepreises.

5.7. Greenfees
Greenfees und Greenfee-Pakete, die nicht bereits bei einer Hotelleistung inkludiert sind, pro Person bis zum 22. Tag vor Reiseantritt EURO 35, ab dem 21. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung 95 % des jeweiligen Leistungspreises. Dies gilt nur bei Bezahlung der Leistung über Leading Golf Hotels.

5.8. Flüge
EURO 35 pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.

5.9. Umbuchungen, Stornierungen
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart können nach den o.e. Fristen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen der Ziffer 6.3.-6.4. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

5.9.1. Wir berechnen Ihnen EURO 35 pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.

5.9.2. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30 pro Person.

5.9.3. Für bestimmte Reisen (z.B. Schiffs- und Bahnfahrten, verschiedene Hotels und Rundreisen) gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/ Gebühren, die in den Leistungsbeschreibungen angegeben sind bzw. die Ihnen vor der Buchung zur Verfügung gestellt werden.

5.10. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Leading Golf Hotels GmbH. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EURO 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

5.11. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

6. Rücktritt und Kündigung durch Leading Golf Hotels

6.1. Leading Golf Hotels GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Leading Golf Hotels behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.

6.2. Leading Golf Hotels kann bis fünf Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:

6.2.1. - bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.

6.2.2. - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Leading Golf Hotels GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Leading Golf Hotels GmbH besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

6.3. Im Fall des Rücktritts durch Leading Golf Hotels GmbH ist der Reisende nach Ziffer 7.2 berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch Leading Golf Hotels GmbH diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt

7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch Leading Golf Hotels GmbH den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch Leading Golf Hotels stehen dem Reisenden außerdem die in Ziffer 7.3. beschriebenen weiteren Rechte zu.

7.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Leading Golf Hotels GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurück zu befördern, falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1. Leading Golf Hotels GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für

8.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,

8.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

8.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog und im Internet angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, die Sie sich selbst von Dritten besorgt haben,

8.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,

8.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8.2. Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:

8.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Leading Golf Hotels kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

8.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Leading Golf Hotels GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Leading Golf Hotels GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Leading Golf Hotels GmbH nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.3. Haftung

8.3.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Leading Golf Hotels GmbH nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

8.4. Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1. Leading Golf Hotels GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitliche Formalitäten sowie Devisen- und Zollbestimmungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Staatsbürger anderer Nationalitäten sollten sich in jedem Fall z.B. bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Durch die Ausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten

9.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

9.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der untengenannten Anschrift des Veranstalters.

11. Gerichtsstand/Allgemeines

11.1. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

11.3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

12. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.4. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.  Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Leading Golf Hotels GmbH
Giuseppe-Verdi-Straße 7
D - 84032 Altdorf
Telefon: +49 871 2767060
Fax: +49 871 2767062